Betreuungsordnung
Stand 01.01.2025
Verein zur Betreuung von Kindern und zur Förderung der GGS Heinsberg - Pusteblume e. V.
Westpromenade 64
52525 Heinsberg
Telefonnummer: 02452 6874184
E-Mail: betreuung-pusteblume@gmx.de
erlässt als Träger die Betreuungsordnung für die Offene Ganztagsschule
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Unsere Offene Ganztagsschule (OGS) inklusive unsere Halbtagsbetreuung (HTB) wird vom Förderverein Pusteblume e. V. geführt.
Wir sehen uns dabei als familienergänzende Einrichtungen und unterstützen Familien in ihrer Erziehungsaufgabe. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern und der Schule ist ein wichtiger Aspekt unserer Arbeit.
Das Betreuungspersonal ist zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet.
Wir sind offen für Kinder und Eltern, unabhängig von Religion, Nationalität und ethnischer Zugehörigkeit. Jedes Kind ist für uns einzigartig und bekommt Zeit und Raum, um seine Persönlichkeit zu entwickeln. Wir leben den Kindern Nächstenliebe, Toleranz, Vertrauen sowie Achtung vor dem Leben und der Natur vor.
Unsere Einrichtung ist ein weiterer Baustein in der Entwicklung hin zu einem selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Leben.
Die Unterstützung der Familien, die Stärkung der Erziehungs- und Beziehungsfähigkeit der Eltern, die Hilfestellung bei der Lösung von Konflikten und Problemen und auch die Begleitung bei nicht aufhebbarem Leid ist ein Dienst am Menschen. Die wechselseitige Unterstützung und die gemeinsame Nutzung der Ressourcen sichern die fachliche und auch pädagogische Qualität und die Effektivität des Angebots zum Wohl des Kindes.
LEITSÄTZE
Wohlfühlatmosphäre/Gemeinschaftsgefühl
Durch den liebevollen Umgang mit jedem einzelnen Kind wird eine Wohlfühlatmosphäre in kindgerechten, wohnlichen und ansprechenden Räumlichkeiten geschaffen. Durch gemeinsame Erlebnisse und Aktionen wird ein Gemeinschaftsgefühl entwickelt und gestärkt.
Regeln
Wir legen Wert auf einen strukturierten Tagesablauf mit festen Regeln und ritualisierten Handlungsabläufen. Das bietet Verlässlichkeit und Sicherheit.
Mitspracherecht/Rechte der Kinder
Die Offene Ganztagsschule soll ein Ort der Beteiligung, Mitbestimmung und Mitgestaltung sein. In regelmäßig stattfindenden Kinderkonferenzen lernen die Kinder Wünsche und Kritik zu äußern. Sie können Anregungen und Veränderungsvorschläge sowohl auf Gruppenebene, als auch im Rahmen des Kinderparlaments einbringen und aktiv ihren OGS-Alltag mitgestalten.
Soziales Lernen/Freizeitangebot
Uns sind respektvoller Umgang und Toleranz anderen gegenüber sehr wichtig. Wir fördern die sozialen Kompetenzen der Kinder in vielfältiger Weise. Durch Projekte, wechselnde Schwerpunkte, Interessens- und Arbeitsgemeinschaften bieten wir breitgefächerte Spiel- und Lernmöglichkeiten.
Mittagessen
Beim gemeinsamen Mittagessen mit den Kindern legen wir großen Wert auf ein gesundes, ausgewogenes und konfessionsunabhängiges Essen. Tischregeln und Tischmanieren schaf-fen eine ansprechende Atmosphäre, in der sich ALLE wohlfühlen sollen.
Hausaufgaben/Lernzeit
Während der Hausaufgaben/Lernzeit werden die Kinder in altersgerechten Gruppen von Betreuungspersonal und Lehrkräften begleitet. Die Stärkung der Selbständigkeit und Selbstverantwortung sowie die Vertiefung der Unterrichtsinhalte stehen im Vordergrund.
Bedürfnisse/Interessen der Kinder
Wir orientieren uns bei der Freizeitplanung im OGS- Bereich an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder. Kontinuität der Bezugspersonen und Zuverlässigkeit des Angebotes spielen eine wichtige Rolle.
Elternarbeit
Ohne die Eltern als verantwortungsvolle und eingebundene Erziehungspartner ist eine optimale Entwicklung der Kinder nicht möglich. Die Zusammenarbeit und der Austausch mit der Schule haben für uns einen hohen Stellenwert.
AUFNAHMEBEDINGUNGEN
Die Aufnahme in die OGS/HTB erfolgt unter Berücksichtigung der verfügbaren Plätze. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
ANFALLENDE KOSTEN
Für die Teilnahme am Angebot der OGS/HTB fallen Kosten an. Die Teilnahme am Mittagessen ist kostenpflichtig und wird pauschal abgerechnet. Alle Gebühren werden analog des gültigen Betreuungsantrags berechnet.
Alle Beitragszahlungen, d. h. Elternbeiträge und Essensgelder, erfolgen bargeldlos im Lastschrifteinzugsverfahren. Der Monatsbeitrag wird jeweils zum 1. des Monats fällig.
Die festgesetzten Beiträge müssen für 12 Monate (August bis Juli = Schuljahr) entrichtet werden.
Sollte ein Einzug nicht erfolgreich durchgeführt werden können, weil das Bankkonto nicht gedeckt, einer Lastschrift widersprochen oder eine Kontoänderung nicht mitgeteilt wurde, ist der Betreuungsverein berechtigt, die ihm belastete Bankgebühr separat anzusetzen.
Der Betreuungsverein ist berechtigt, die Beitragshöhe des Elternbeitrags und der Essensgelder jährlich neu festzusetzen. Beitragserhöhungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Für Empfänger staatlicher Sozialleistungen reduziert sich der Betreuungsbeitrag bzw. das Essensgeld ganz oder teilweise durch Übernahme. Bis zum Vorliegen des aktuellen Bescheides sowie der Gutscheine aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die gemeinschaftliche Mit-tagsverpflegung haben die Eltern den geschuldeten Beitrag zu entrichten.
Wenn Sie entsprechende Leistungen erhalten, kontaktieren Sie bitte die Verwaltung des Fördervereins (02452-6874184).
PERSÖNLICHE DATEN
Die Eltern haben jede Änderung der Anschrift, Telefonnummern und Bankverbindung sowie Änderung des Personensorgerechts unverzüglich in der ISY-App im Kinderprofil zu ändern und der OGS-Leitung sowie der Verwaltung mitzuteilen.
AUFSICHT
Dem Betreuungspersonal obliegt während des Besuches der Einrichtung die Aufsichtspflicht der Kinder. Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Betreten und endet mit dem Verlassen der Einrichtung. Während der Betreuungszeit auf dem Schulgelände und bei Ausflügen ist die Betreuungskraft aufsichtspflichtig. Für die Wege von der Schule nach Hause sind die Erziehungsberechtigten aufsichtspflichtig.
TEILNAHME
Der OGS-Erlass des Landes NRW regelt die Freistellungswünsche von Eltern für ihre Kinder. Dieser ist für alle Ganztagsschulen im Primarbereich gültig.
Die Teilnahme an der OGS/HTB ist für den angemeldeten Zeitraum von 12 Monaten verpflichtend.
Die Teilnahme an der OGS ist in der Regel täglich verpflichtend. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen, die es ermöglichen, dass die Kinder an einzelnen Tagen die OGS nicht besuchen bzw. früher (zu einem von der jeweiligen OGS festgelegten Zeitpunkt) abgeholt werden.
- eine Ausnahme besteht darin, wenn Ihr Kind regelmäßig außerschulische Bildungs-angebote nutzt (z. B. Musikschule, Sportvereine, Herkunftssprachlichen Unterricht, Nachhilfe, …)
- eine Ausnahme besteht darin, wenn Ihr Kind regelmäßig an ehrenamtlichen Tätigkei-ten teilnimmt (z. B. Angebote von Religionsgruppen, Vereinen, Jugendgruppen, …)
- eine Ausnahme besteht darin, wenn Ihr Kind an Therapien teilnimmt (z. B. Logopädie, Ergotherapie, …)
Diesbezügliche Freistellungswünsche sind der OGS rechtzeitig, zum Beginn des Schuljahres, schriftlich mitzuteilen (Abfrage erfolgt über die ISY- App). Die Schule/OGS behält sich vor, die OGS-Gruppen entsprechend der Meldung der Freistellungswünsche neu zusammenzustellen.
Eine zusätzliche Ausnahme besteht darin, wenn Ihr Kind aus familiären Gründen (z. B. Geburtstagsfeier, …) für einen Tag von der Teilnahme an der OGS befreit wird. Aus organisatorischen Gründen wird darum gebeten, diese Freistellung möglichst früh, spätestens aber einen Tag im Voraus, über die ISY-App (im Bereich „Abwesenheit“) anzumelden.
FERIENBETREUUNG
Während der Schulferien in NRW bleibt die OGS geschlossen. Das Angebot der Ferienbetreuung kann von fristgerecht angemeldeten Betreuungskindern wahrgenommen werden, sofern die Kapazität dies hergibt. Eine Abfrage hierfür erfolgt separat. Anfallende Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
FERIENBETREUUNGSZEITEN (täglich von 8:00-16:00Uhr):
Osterferien (1. Ferienwoche)
Sommerferien (1., 2. und 3. Ferienwoche)
Sommerferien (2 Tage am Ende der Sommerferien vor Schulbeginn)
Herbstferien (1. Ferienwoche)
VERSICHERUNGSSCHUTZ
Die Kinder sind nach den gesetzlichen Bestimmungen beitragsfrei in der staatlichen Unfallkasse NRW versichert. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf:
- den sichersten Weg zur und von der OGS/HTB
- den Aufenthalt in der OGS/HTB
- Unternehmungen und Veranstaltungen der Einrichtungen
Jeder Schadensfall ist unverzüglich zu melden.
ERZIEHERISCHE EINWIRKUNGEN UND ORDNUNGSMAßNAHMEN
Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen dienen geordneten OGS/HTB-Abläufen sowie dem Schutz von Personen und Sachen.
Zu diesen Maßnahmen gehören beispielsweise
- das erzieherische Gespräch und die Ermahnung
- die Überweisung in eine parallele OGS/HTB-Gruppe
- der taggleiche Ausschluss aus der laufenden OGS/HTB-Betreuung
- der vorübergehende Ausschluss bis zu zwei Wochen aus der OGS/HTB-Betreuung
- …
Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine Information an die Eltern erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der OGS/HTB vom Elternhaus unterstützt werden kann.
KÜNDIGUNG
Bei Vorlage eines wichtigen Grundes kann die Betreuung von Seiten des Betreuungsvereins und im Einvernehmen mit der Schulleitung außerordentlich, schriftlich gekündigt werden:
- wenn das Kind durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten die Aufgaben/Ab-läufe der OGS/HTB oder die Rechte anderer gefährdet oder verletzt hat
- wenn Beiträge trotz Fälligkeit nicht entrichtet wurden
- wenn keine konstruktive Zusammenarbeit / Mitarbeit der Erziehungsberechtigten möglich ist
Die Kündigung des Betreuungsvertrags ist wirksam zum Ende des Schuljahres (31.07.). Eine vorzeitige Abmeldung vor Ablauf des Schuljahres ist nur bei Umzug/Schulummeldung zum Monatsende möglich. Hier sind die Erziehungsberechtigten in der Pflicht, umgehend die OGS/HTB sowie die Verwaltung des Betreuungsvereins in Kenntnis zu setzen.
INKRAFTTRETEN
Diese Betreuungsordnung tritt am 01.08.2025 in Kraft.
Für den Vorstand des Fördervereins Pusteblume e. V.
Thomas Heinrichts
(Schulleitung)